Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir verweisen auf die AGB´s der DeHoGa.
Rechtslage - Bei der Bestellung eines Hotelszimmers
- Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der
gegenseitigen Verpflichtungen daraus
- Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
- Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.
- Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so
bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarten
Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung
ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes
abgesetzt werden.
- Die Einsparungen des Betriebes betragen erfahrungsgemäß bei der Übernachtung 20% des vereinbarten Preises.
- Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer
anderweitig vergeben so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur
Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen
Zeitraum.
- Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen
vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den
eingebrachten Sachen des Gastes.
- Gerichtsstand ist der Betriebsstandort, da auch im Falle einer
Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem
Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.
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